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Geschichte

Gründung

Mit "Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld" wurde die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale gebildet.

Die Rechtsverordnung trat am 1. Mai 1978 in Kraft.
 

Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken vom 12. April 1976

Gemeindegebietsreform

Gemeindegebietsreform vom 1. Mai 1978

Die „Gebietsreform“ war eine der meistdiskutierten staatlichen Zielsetzungen zu Beginn der siebziger Jahre. Es ging darum, die Bezirke, Landkreise und Gemeinden neu zu ordnen. Zentral für ganz Bayern wurde 1972 die neue Struktur festgelegt.
Aus den Landkreisen Bad Neustadt, Mellrichstadt und Königshofen wurde der „Landkreis Rhön-Grabfeld".
Ergänzt wurde dieser um das Gebiet der Gemeinde Strahlungen. 1978 kam noch das Gebiet der Gemeinde Burglauer hinzu.

Geschäftsstelle

Der Name „Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale“ wurde von der Regierung in der Verordnung bestimmt.

Zum Standort der VG-Geschäftsstelle in der Goethestraße 1 in Bad Neustadt a. d. Saale:
Alle gemeindlichen Vertreter waren sich bei den vorbereitenden Besprechungen relativ schnell darüber einig, dass nur ein Sitz der gemeinsamen Verwaltung in Bad Neustadt selbst aus Gründen der Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den umliegenden Gemeinden zur Debatte stehen konnte. Es zeigte sich rasch, dass sich die Goethestraße 1 als Anlaufstelle für die Bürger aus den VG-Gemeinden als äußerst günstig bestätigte. Sie konnten ihren Behördenbesuch mit Einkäufen verbinden, hatten Parkplätze und Bushaltestelle in der Nähe.

Mit Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale wurden die Aufgaben der Gemeindeschreiber und der Gemeindekassen aller sieben selbständigen Gemeinden übernommen. Die Buchungsstelle im Landratsamt wurde aufgelöst und auch diese Aufgaben von der Verwaltungsgemeinschaft übernommen. Das festangestellte Personal in den Mitgliedsgemeinden wechselte zur VG und bildete mit weiteren neu eingestellten Beamten und Angestellten den Grundstock für den Aufbau einer neuen Verwaltung.
Die Leitung der VG-Geschäftsstelle wurde dem Verwaltungsbeamten - Herrn Karl Hemmert - übertragen.

In der Zeit von 2004 bis 2018 war Herr Bernhard Rösch als Geschäftsstellenleiter der VG mit vielen Neuerungen und Veränderungen tätig und übergab im Januar 2019 das Amt an die derzeitige Geschäftsstellenleiterin, Frau Heike Kaiser.
 

Gemeinschaftsversammlung

Das bestimmende Organ der Verwaltungsgemeinschaft ist die Gemeinschaftsversammlung. Nach außen wird die Gemeinschaftsversammlung durch den Gemeinschaftsvorsitzenden vertreten.
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und bestellte Gemeinderatsmitglieder, deren Anzahl sich nach der Zahl der Einwohner bestimmt.

Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung

Aufgaben

Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr. Somit obliegen der VG in eigener Zuständigkeit alle sogenannten Staatsaufgaben, wie beispielsweise das Melde- und Passwesen.
Die Mitgliedsgemeinden der VG erfüllen die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Dazu gehören insbesondere ihre eigene Gemeinde- und Bauentwicklung, die Wasserversorgung, die Steuerung ihrer Finanzausstattung im Rahmen ihrer Finanzhoheit und weitere Aufgaben.
Die VG erledigt dazu die notwendigen Verwaltungsaufgaben, die Beratungen der Gemeinden, die Vorbereitung der Gemeinderatsbeschlüsse und deren Vollzug in enger Zusammenarbeit mit dem ersten Bürgermeister.

Verwaltungsgemeinschaft – ein selbsterklärendes Wort:
„Gemeinschaftlich verwalten“